Im Moment tobt die Kontroverse, dass die evang.ref. Landeskirche ihren Schülern vorschreiben will, sie müssten das Wahlpflichtfach ERG Kirchen besuchen, wenn sie konfirmiert werden wollen. Oder anders ausgedrückt: Ein Schüler, der ERG Schule besucht, wird die Voraussetzungen zur Konfirmation nicht erfüllen!
Ich meine dazu: Schade!
ERG Schule und ERG Kirche sind von den Lehrplaninhalten gleichwertig und deshalb bedaure ich diesen Entscheid. Vom pädagogischen Standpunkt her spricht gar nichts gegen die Konfirmation von einem Schüler, der ERG Schule besucht hat.
Schliesslich war es ein politisches Novum, dass der Erziehungsrat dieses Wahlpflichtfach überhaupt einführte. Einfacher und sinnvoller wäre es gewesen, ERG den Schulen alleine zu übertragen.
Die Umsetzung in den Schulen zeigt nun, dass es primär ein organisatorischer Wahnsinn ist. In der Primarstufe bauen wir nun den Stundenplan neben Turnen, Werken und Handarbeit auch noch um das Fach ERG herum.
Der Klassenlehrer wird wichtige Themen wie Konflikte, Umgang miteinander, Klassenregeln nicht im Fach ERG behandeln können, weil dann ja immer 4-5 Schüler fehlen.
Noch sinnvoller wäre es, wenn das Angebot ERG Kirchen durch Qualität überzeugen würde als durch Zuweisungsvorschriften.
Wir werden also in einem oder zwei Jahren die Umsetzung evaluieren und allenfalls die politische Diskussion führen müssen.
Rorschach, 13. Februar 2017
Guido Etterlin, Schulratspräsident
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