Der richtige Zeitpunkt für eine richtige Generationenpolitik!

Darum Ja zur AHV-Revision 

 

Im Jahr 2001 hat in der Schweiz eine Frau durchschnittlich 1,38 Kinder geboren. Inzwischen hat sich die Geburtenrate bei uns erfreulicherweise auf 1,54 Kinder je Frau gesteigert. Wegen der zunehmenden Überalterung der Schweizer Bevölkerung ist eine vernünftige Generationenpolitik wichtig. Unsere Gesellschaft braucht möglichst attraktive Rahmenbedingungen für Mütter und Väter mit ihren Kindern. Denn ihre Bedürfnisse und Anliegen sind nicht einfach ihre Privatsache, vielmehr betreffen sie Kernpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

 

Die SP des Kantons St. Gallen hat vor diesem Hintergrund eine generationenpolitische Resolution verabschiedet. Mit der Resolution wollen wir die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern durch eine seriöse Familienpolitik stärken und gute Rahmenbedingungen für alle Lebensphasen schaffen. Dazu gehören:

  1. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen für alle, wobei das Steuersystem für die notwendige Abstufung zwischen Gut- und Schlechtverdienenden sorgt
  2. eine Entlastung der Familien von den hohen Krankenkassenbeiträgen durch eine Prämienbefreiung für Kinder  
  3. eine gesetzliche Grundlage für schulergänzende Tagesstrukturen – auch während der 13 Wochen Schulferien
  4. mehr kinderfreundlichen und günstigen Wohnraum in allen Gemeinden
  5. eine Absicherung für Familien, die in Not geraten. Allzu viele Kinder und Alleinerziehende sind von der Armutsfalle bedroht
  6. Bevorzugung von familienfreundlichen Unternehmungen bei öffentlichen Submissionen

 

Im Zusammenhang mit diesen Forderungen soll die kantonale Verwaltung ein interdisziplinäres Amt für Familien einrichten. In den vergangenen Jahren sind die Bemühungen des Kantons bezüglich der Frühförderung gescheitert. Weil diese Querschnittsaufgabe auf drei Departemente verteilt ist, konnten wichtige Ressourcen nicht gebündelt werden.

 

Die sechs Forderungen der SP-Resolution St. Gallen kommen zum richtigen Zeitpunkt. Denn sie sind kompatibel mit der Vorlage zur Rentenreform 2020. Zudem haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Februar dieses Jahres die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt, die durch eine einseitige Entlastung der Grosskonzerne und Holdinggesellschaften zu Steuerausfällen bis zu 3 Milliarden Franken geführt hätte; die Ablehnung führt zu einer vernünftig abgespeckten Unternehmenssteuerreform IV. Sowohl die Rentenreform als auch die Unternehmenssteuerreform sind wichtige Schritte in Zukunft unseres Landes. Im Sinne einer ganzheitlichen Gesellschaftsentwicklung dürfen dabei die Generationen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Stärkung der Familienpolitik liegt in unser aller Interesse. Mit ein paar zusätzlichen Krippenplätzen ist es heute nicht mehr getan: Zwischen 1992 und 2012 hat sich die Zahl der Familienhaushalte mit nur einer erwerbstätigen Person halbiert und die Zahl der Paare mit zwei Vollarbeitsstellen verdoppelt.